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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen und einzelnen Reiseleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung einer Radreise in Sizilien bei Bike & Hike Srl (Sicily Biking Tours): Rechtsgrundlagen, Buchung, Anzahlung (höchstens 30 % des Reisepreises), Preisänderungen, Änderung und Absage der Reise, Rücktritt, Ersatzperson, Haftung, Beanstandungen, Versicherungen und Stornogebühren. Sie gelten für Pauschalreisen und – über den Zusatz am Ende – auch für einzeln verkaufte Reiseleistungen.
Diese Übersetzung dient nur zur Information; bei Abweichungen gilt die italienische Fassung.
Siehe auch: Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise · Datenschutzerklärung
1. Rechtsgrundlagen
Der Verkauf von Pauschalreisen, die Leistungen im Inland wie im Ausland zum Gegenstand haben, unterliegt dem italienischen Tourismusgesetzbuch („Codice del Turismo“, Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 79 vom 23.5.2011 – Anlage I, Art. 32–51) sowie, sofern und soweit anwendbar, dem Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 (Ratifizierung und Umsetzung des am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge, CCV).
2. Verwaltungsrechtliche Voraussetzungen
Reiseveranstalter und Reisevermittler von Pauschalreisen müssen nach den geltenden – auch regionalen – Verwaltungsvorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeit zugelassen sein. Gemäß Art. 18 Abs. 6 des italienischen Tourismusgesetzbuchs ist die Verwendung der Bezeichnungen „Reisebüro“ („agenzia di viaggio“), „Tourismusagentur“ („agenzia di turismo“), „Reiseveranstalter“ („tour operator“) oder anderer gleichartiger Wörter und Wendungen, auch in einer Fremdsprache, in der Firma nur den in Absatz 1 genannten zugelassenen Unternehmen gestattet.
3. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Vertrags haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
- a) Reiseveranstalter: wer sich im eigenen Namen und gegen Zahlung eines Pauschalpreises verpflichtet, Dritten Pauschalreisen zu verschaffen, indem er die Kombination der in Art. 4 genannten Bestandteile zusammenstellt oder dem Verbraucher – auch über ein Fernkommunikationsmittel – die Möglichkeit bietet, diese Kombination selbst zusammenzustellen und zu erwerben;
- b) Reisevermittler: wer, auch nicht gewerbsmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsicht, nach Art. 4 zusammengestellte Pauschalreisen gegen ein pauschales Entgelt verkauft oder sich zu deren Verschaffung verpflichtet;
- c) Kunde: der Käufer, der Erwerber einer Pauschalreise im Wege der Vertragsübertragung oder jede andere noch zu benennende Person, die alle für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und für die der Hauptvertragspartner sich verpflichtet, ohne eigenen Vorteil eine Pauschalreise zu erwerben.
4. Begriff der Pauschalreise
Der Begriff der Pauschalreise ist wie folgt bestimmt:
„Pauschalreisen umfassen Reisen, Urlaube und ‚All-inclusive‘-Pakete sowie Kreuzfahrten, die sich aus der – von wem und auf welche Weise auch immer vorgenommenen – Kombination von mindestens zwei der folgenden Bestandteile ergeben, die zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden:
- a) Beförderung,
- b) Unterbringung,
- c) nicht im Preis der Beförderung oder Unterbringung enthaltene touristische Zusatzleistungen
im Sinne von Art. 36, die einen wesentlichen Teil der ‚Pauschalreise‘ ausmachen, um die Erholungsbedürfnisse des Kunden zu erfüllen“ (Art. 34 des italienischen Tourismusgesetzbuchs).
Der Gast hat Anspruch auf eine Ausfertigung des Vertrags über die Pauschalreise (Art. 35 des italienischen Tourismusgesetzbuchs). Der Vertrag berechtigt zur Inanspruchnahme des in Art. 21 genannten Nationalen Entschädigungsfonds.
5. Informationen für den Kunden – Technisches Datenblatt
Der Reiseveranstalter stellt dem Kunden ein in den Katalog aufgenommenes technisches Datenblatt zur Verfügung – auch in elektronischer Form oder durch Übermittlung auf elektronischem Weg. Es enthält folgende Angaben:
- Angaben zur behördlichen Genehmigung bzw. gegebenenfalls zur Tätigkeitsanzeige (D.I.A. oder S.C.I.A.) des Reiseveranstalters;
- Angaben zur Haftpflichtversicherung;
- Gültigkeitszeitraum des Katalogs oder des Programms außerhalb des Katalogs;
- Bedingungen für die Ersetzung des Gastes durch eine andere Person (Art. 39 des italienischen Tourismusgesetzbuchs);
- Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 des italienischen Tourismusgesetzbuchs).
Der Reiseveranstalter nimmt in das technische Datenblatt außerdem etwaige zusätzliche Bedingungen sowie bei Flugbeförderung die Identität des Luftfahrtunternehmens gemäß den Vorschriften der Europäischen Union auf (Art. 36 des italienischen Tourismusgesetzbuchs).
6. Buchungen
Das Buchungsangebot ist auf den dafür vorgesehenen Vertragsformularen abzugeben; sind die Formulare elektronisch zu übermitteln, müssen sie vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet werden, der eine Kopie erhält. Die Buchung wird wirksam und der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden über das vermittelnde Reisebüro die entsprechende Bestätigung übermittelt; dies kann auch per E-Mail geschehen.
Vor der Abreise erteilt der Reiseveranstalter die Angaben zur Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, Prospekten oder anderen schriftlichen Mitteilungen enthalten sind, wie in Art. 37 Abs. 2 des italienischen Tourismusgesetzbuchs vorgesehen.
Gemäß Art. 32 Abs. 2 des italienischen Tourismusgesetzbuchs behält sich der Reiseveranstalter bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (im Sinne der Art. 50 und 45 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206/2005) vor, schriftlich mitzuteilen, dass das Widerrufsrecht nach Art. 64 ff. des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206/2005 nicht besteht.
7. Zahlungen
Die Höhe der Anzahlung – bis zu höchstens 30 % des Reisepreises –, die bei der Buchung oder bei Übermittlung der verbindlichen Anfrage zu leisten ist, sowie der Termin, bis zu dem der Kunde vor der Abreise die Restzahlung leisten muss, sind im Prospekt, im Katalog oder in anderen schriftlichen Unterlagen angegeben. Die Nichtzahlung der genannten Beträge zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Auflösungsklausel dar, die dazu führt, dass der Vertrag auf Veranlassung des vermittelnden Reisebüros und/oder des Reiseveranstalters von Rechts wegen aufgelöst wird.
8. Preise
Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag auf der Grundlage der Angaben auf der Website www.sicilybikingtours.com, im Katalog (gedruckt oder online) oder im Programm außerhalb des Katalogs sowie in deren etwaigen Aktualisierungen festgelegt.
Der Preis kann bis 20 Tage vor dem Abreisedatum geändert werden, und zwar nur infolge von Änderungen:
- der Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten;
- der Gebühren und Abgaben für bestimmte touristische Leistungen, etwa Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren für Passagiere in Häfen oder auf Flughäfen;
- der auf die betreffende Pauschalreise angewandten Wechselkursabgaben.
Für diese Änderungen sind sowohl die Wechselkurse als auch die oben genannten Kosten maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms galten, wie sie im technischen Datenblatt auf der Website www.sicilybikingtours.com und im Katalog angegeben sind, bzw. zum Datum ihrer etwaigen Aktualisierung. Etwaige Schwankungen verändern den Pauschalpreis der organisierten Reise in dem Prozentsatz, der im technischen Datenblatt der Website, im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs ausdrücklich angegeben ist.
9. Änderung oder Absage der Pauschalreise vor der Abreise
Muss der Reiseveranstalter oder der Verkäufer vor der Abreise einen oder mehrere Vertragsbestandteile erheblich ändern, teilt er dies dem Verbraucher unverzüglich schriftlich mit und gibt dabei die Art der Änderung und die daraus folgende Preisänderung an.
Nimmt der Verbraucher die in Absatz 1 genannte Änderung nicht an, kann er nach seiner Wahl entweder die Rückzahlung des bereits gezahlten Betrags verlangen oder eine Ersatzreise gemäß Art. 10 Abs. 2 und 3 in Anspruch nehmen. Diese Rechte kann der Verbraucher auch dann ausüben, wenn die Absage darauf beruht, dass die auf der Website www.sicilybikingtours.com, im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, oder auf höherer Gewalt bzw. Zufall in Bezug auf die gebuchte Pauschalreise.
Bei sonstigen Absagen, die nicht auf höherer Gewalt, Zufall oder dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl beruhen, sowie bei Absagen, die nicht darauf zurückzuführen sind, dass der Verbraucher die angebotene Ersatzreise abgelehnt hat, muss der absagende Reiseveranstalter (Art. 33 Buchst. e des italienischen Verbrauchergesetzbuchs) dem Verbraucher das Doppelte des von diesem gezahlten und vom Reiseveranstalter über das Reisebüro vereinnahmten Betrags erstatten. Der erstattete Betrag darf nie höher sein als das Doppelte dessen, was der Verbraucher zum selben Zeitpunkt gemäß Art. 10 Abs. 4 schulden würde, wenn er selbst die Stornierung verlangen würde.
10. Rücktritt des Kunden
Der Verbraucher kann in folgenden Fällen ohne Zahlung von Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten:
- Preiserhöhung nach Art. 8 um mehr als 10 %;
- erhebliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv für die Inanspruchnahme der Pauschalreise als Ganzes wesentlich sind, wenn der Reiseveranstalter diese Änderung nach Vertragsschluss und vor der Abreise vorschlägt und der Verbraucher sie nicht annimmt.
In den genannten Fällen hat der Verbraucher nach seiner Wahl Anspruch:
- auf eine Ersatzreise ohne Preisaufschlag bzw. mit Erstattung des Differenzbetrags, wenn die zweite Pauschalreise einen geringeren Wert hat als die erste;
- auf Rückzahlung lediglich des bereits gezahlten Teils. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Erstattungsantrags.
Der Verbraucher muss seine Entscheidung (Annahme der Änderung oder Rücktritt vom Vertrag) spätestens zwei Werktage nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung oder Änderung bekannt geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Mitteilung, gilt der Vorschlag des Reiseveranstalters als angenommen.
Tritt der Verbraucher außerhalb der im ersten Absatz genannten Fälle vor der Abreise vom Vertrag zurück, zahlt er – unabhängig von der Anzahlung nach Art. 7 Abs. 1 – die individuellen Bearbeitungskosten, die in den Angaben des Katalogs, des Programms außerhalb des Katalogs oder der individuell gestalteten Reise genannte Stornogebühr, den Betrag etwaiger bei Vertragsschluss bereits beantragter Versicherungen sowie den Betrag für bereits erbrachte sonstige Leistungen.
11. Änderungen nach der Abreise
Stellt der Reiseveranstalter nach der Abreise fest, dass er – aus welchem Grund auch immer, ausgenommen ein persönliches Problem des Kunden – einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht erbringen kann, muss er ohne Mehrkosten für den Vertragspartner Ersatzlösungen vorsehen; haben die erbrachten Leistungen einen geringeren Wert als die vertraglich vorgesehenen, erstattet er den Differenzbetrag.
Sind keine Ersatzlösungen möglich oder lehnt der Kunde die vom Reiseveranstalter vorgeschlagene Lösung aus nachgewiesenem und berechtigtem Grund ab, stellt der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten eine gleichwertige Beförderung wie ursprünglich vorgesehen für die Rückkehr zum Abreiseort oder zu einem anderen gegebenenfalls vereinbarten Ort zur Verfügung, soweit Beförderungsmittel und Plätze verfügbar sind, und erstattet die Differenz zwischen den Kosten der vertraglich vorgesehenen Leistungen und denen der bis zur vorzeitigen Rückkehr des Kunden erbrachten Leistungen.
12. Ersatzperson
Der zurücktretende Kunde kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern:
- a) der Reiseveranstalter spätestens 4 Werktage vor dem festgesetzten Abreisetermin schriftlich davon unterrichtet wird und gleichzeitig die Gründe für die Ersetzung und die Personalien der Ersatzperson mitgeteilt erhält;
- b) die Ersatzperson alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung erfüllt (Art. 89 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs), insbesondere hinsichtlich Reisepass, Visa und Gesundheitszeugnissen;
- c) dieselben oder andere Ersatzleistungen nach der Ersetzung erbracht werden können;
- d) die Ersatzperson dem Reiseveranstalter alle durch die Ersetzung entstandenen Mehrkosten in der vor der Übertragung bezifferten Höhe erstattet.
Der übertragende Kunde und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises sowie der in diesem Artikel genannten Beträge. Weitere Einzelheiten und Bedingungen für die Ersetzung sind im technischen Datenblatt angegeben.
13. Pflichten der Teilnehmer
Italienische Staatsangehörige erhalten während der Vertragsverhandlungen und vor Vertragsschluss schriftlich alle allgemeinen Informationen – auf dem Stand des Drucktermins des Katalogs – zu den gesundheitlichen Anforderungen und den für die Ausreise erforderlichen Dokumenten. Ausländische Staatsangehörige finden die entsprechenden Informationen bei ihren diplomatischen Vertretungen in Italien und/oder über die offiziellen Informationskanäle ihrer Regierung.
In jedem Fall müssen die Verbraucher vor der Abreise bei den zuständigen Behörden prüfen, ob diese Informationen noch aktuell sind (für italienische Staatsangehörige bei den örtlichen Polizeipräsidien – „Questure“ – oder beim Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it bzw. die Einsatzzentrale unter der Nummer +39 06.491115), und die Vorgaben vor der Abreise erfüllen. Unterbleibt diese Prüfung, kann dem Verkäufer oder dem Reiseveranstalter keine Verantwortung dafür zugerechnet werden, dass ein oder mehrere Kunden die Reise nicht antreten können.
Die Kunden müssen den Verkäufer und den Reiseveranstalter über ihre Staatsangehörigkeit informieren und sich zum Zeitpunkt der Abreise unbedingt vergewissern, dass sie im Besitz der Impfbescheinigungen, eines eigenen Reisepasses und aller sonstigen für sämtliche besuchten Länder gültigen Dokumente sowie gegebenenfalls erforderlicher Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitszeugnisse sind.
Um die gesundheitliche Lage und die Sicherheit in den Zielländern und damit die objektive Nutzbarkeit der gebuchten oder noch zu buchenden Leistungen beurteilen zu können, holt der Kunde außerdem (über die in Absatz 2 genannten Informationsquellen) die allgemeinen offiziellen Informationen des Außenministeriums ein, aus denen ausdrücklich hervorgeht, ob für die Reiseziele eine offizielle Reisewarnung besteht.
Die Kunden müssen ferner die Regeln der üblichen Vorsicht und Sorgfalt, die in den Zielländern geltenden besonderen Vorschriften, alle vom Reiseveranstalter erteilten Informationen sowie die Regelungen und die Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften in Bezug auf die Pauschalreise beachten. Die Kunden haften für jeden Schaden, der dem Reiseveranstalter und/oder dem Verkäufer auch durch die Nichteinhaltung der vorgenannten Pflichten entsteht.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Geltendmachung des Regressanspruchs gegenüber dem für den Schaden verantwortlichen Dritten nützlich sind; er haftet gegenüber dem Reiseveranstalter auch für die Beeinträchtigung dieses Regressanspruchs. Der Kunde teilt dem Reiseveranstalter außerdem bei der Buchung schriftlich etwaige persönliche Wünsche mit, die – soweit ihre Erfüllung möglich ist – Gegenstand besonderer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten werden können. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, den Verkäufer oder den Reiseveranstalter über besondere Bedürfnisse oder Umstände (Schwangerschaft, Nahrungsmittelallergien, Behinderungen usw.) zu informieren und die entsprechenden individuellen Leistungen ausdrücklich anzufragen.
14. Klassifizierung der Unterkünfte
Die offizielle Klassifizierung der Hotelbetriebe wird auf der Website www.sicilybikingtours.com, im Katalog oder in anderen Informationsunterlagen ausschließlich auf der Grundlage der konkreten und förmlichen Angaben der zuständigen Behörden des Landes angegeben, in dem die Leistung erbracht wird. Fehlen offizielle, von den zuständigen Behörden der betreffenden Länder – auch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – anerkannte Klassifizierungen, behält sich der Reiseveranstalter vor, im elektronischen Katalog oder im Prospekt eine eigene Beschreibung der Unterkunft zu geben, die dem Verbraucher eine Beurteilung und die daraus folgende Annahme ermöglicht.
15. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher durch die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm selbst oder von dritten Leistungserbringern erbracht werden, es sei denn, er weist nach, dass das Ereignis auf ein Verhalten des Verbrauchers (einschließlich eigenständiger Initiativen während der Durchführung der Reiseleistungen), auf Umstände außerhalb der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen, auf Zufall oder höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der Reiseveranstalter bei Anwendung der beruflichen Sorgfalt vernünftigerweise weder vorhersehen noch beheben konnte.
Der Verkäufer, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, haftet in keinem Fall für die Pflichten aus der Organisation der Reise, sondern ausschließlich für die Pflichten aus seiner Stellung als Vermittler und in jedem Fall nur in den Grenzen, die die genannten Gesetze oder Übereinkommen für diese Haftung vorsehen.
16. Haftungsbeschränkungen
Der Ersatz von Schäden nach Art. 44, 45 und 47 des italienischen Tourismusgesetzbuchs und die entsprechenden Verjährungsfristen richten sich nach diesen Bedingungen und in jedem Fall nach den Grenzen, die das CCV, die für die Leistungen der Pauschalreise geltenden internationalen Übereinkommen sowie die Art. 1783 und 1784 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorsehen.
17. Beistandspflichten
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Verbraucher den nach dem Maßstab der beruflichen Sorgfalt gebotenen Beistand zu leisten, und zwar ausschließlich in Bezug auf die ihm kraft Gesetzes oder Vertrags obliegenden Pflichten.
Reiseveranstalter und Verkäufer sind von ihrer jeweiligen Haftung (Art. 15 und 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) befreit, wenn die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags dem Verbraucher zuzurechnen ist oder auf einem unvorhersehbaren oder unvermeidbaren äußeren Ereignis, auf Zufall oder auf höherer Gewalt beruht.
18. Beanstandungen und Reklamationen
Jeder Mangel bei der Vertragserfüllung muss vom Verbraucher unverzüglich angezeigt werden, damit der Reiseveranstalter, sein örtlicher Vertreter oder die Reiseleitung umgehend Abhilfe schaffen können. Andernfalls wird der Schadensersatz gemäß Art. 1227 des italienischen Zivilgesetzbuchs gemindert oder ausgeschlossen.
Für eine wirksame Reklamation muss der Verbraucher spätestens zehn Werktage nach dem Tag der Rückkehr an den Abreiseort eine schriftliche Reklamation per Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler senden.
19. Versicherung gegen Storno- und Rückführungskosten
Sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten, ist es möglich und empfehlenswert, bei der Buchung in den Büros des Reiseveranstalters oder des Verkäufers besondere Versicherungen abzuschließen, die die Kosten bei Stornierung der Pauschalreise, Unfälle und Gepäck abdecken. Außerdem kann ein Beistandsvertrag abgeschlossen werden, der die Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abdeckt.
20. Alternative Streitbeilegung
Gemäß Art. 67 des italienischen Tourismusgesetzbuchs kann der Reiseveranstalter dem Reisenden – im Katalog, auf seiner Website oder auf anderem Weg – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung anbieten. Der Reiseveranstalter gibt dabei die Art des angebotenen Verfahrens und dessen Wirkungen an.
21. Nationaler Entschädigungsfonds (Art. 51 des italienischen Tourismusgesetzbuchs)
Der Nationale Entschädigungsfonds, der zum Schutz der Gäste mit Reiseverträgen eingerichtet wurde, tritt im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der gerichtlich festgestellten Insolvenz des Reisevermittlers oder des Reiseveranstalters für Folgendes ein:
- a) Erstattung des gezahlten Preises;
- b) Rückführung bei Auslandsreisen.
Der Fonds muss den Gästen außerdem bei einer erzwungenen Rückkehr aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in Notfällen, unabhängig davon, ob diese dem Verhalten des Reiseveranstalters zuzurechnen sind, umgehend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Die Einzelheiten der Inanspruchnahme des Fonds regelt das Dekret des Präsidenten des Ministerrats (DPCM) Nr. 349 vom 23.07.1999; Erstattungsanträge an den Fonds unterliegen keiner Verjährungsfrist. Reiseveranstalter und Reisevermittler tragen in der in Art. 51 Abs. 2 des italienischen Tourismusgesetzbuchs festgelegten Höhe zur Finanzierung des Fonds bei, und zwar durch Zahlung der Pflichtversicherungsprämie, von der ein Anteil nach den in Art. 6 des Ministerialdekrets Nr. 349/99 vorgesehenen Modalitäten an den Fonds abgeführt wird.
Zusatz – Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf einzelner Reiseleistungen
A) Gesetzliche Bestimmungen
Verträge, die nur eine Beförderungs- oder Aufenthaltsleistung oder eine andere einzelne Reiseleistung zum Gegenstand haben und daher weder als Vertrag über die Organisation einer Reise noch als Pauschalreisevertrag gelten können, unterliegen den folgenden Bestimmungen des CCV (Internationales Übereinkommen über Reiseverträge): Art. 1 Nr. 3 und Nr. 6; Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31 (beschränkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die sich nicht auf den Reiseveranstaltungsvertrag beziehen) sowie weiteren speziell auf den Verkauf des jeweiligen Vertragsgegenstands bezogenen Vereinbarungen. Der Verkäufer, der sich verpflichtet, Dritten – auch auf elektronischem Weg – eine einzelne Reiseleistung zu verschaffen, muss dem Kunden die Unterlagen zu dieser Leistung aushändigen, aus denen der dafür gezahlte Betrag hervorgeht; er kann in keinem Fall als Reiseveranstalter angesehen werden.
B) Vertragsbedingungen
Auf diesen Zusatz finden auch die folgenden Klauseln der oben genannten Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen Anwendung: Art. 6 Abs. 1; Art. 7 Abs. 2; Art. 13; Art. 18. Die Anwendung dieser Klauseln führt nicht dazu, dass die betreffenden Verträge als Teil einer organisierten Pauschalreise gelten. Die in diesen Klauseln verwendeten Begriffe des Pauschalreisevertrags (Reiseveranstalter, Reise usw.) sind im Sinne der entsprechenden Begriffe des Vertrags über den Verkauf einzelner Reiseleistungen (Verkäufer, Aufenthalt usw.) zu verstehen.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, deren Angabe für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, erfolgt gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196/2003 sowohl in digitaler Form als auch in Papierform. Die Daten werden ausschließlich an die Erbringer der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen übermittelt. Der Kunde kann die Rechte nach Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/03 ausüben, indem er sich an Bike & Hike S.r.l. wendet: per E-Mail an booking@bikeandhikeitalia.com, per Post an Via Annibale De Leo, 19 – 72019 San Vito dei Normanni oder telefonisch unter +39.0831.1721226. Für die Website siehe auch unsere Datenschutzerklärung.
Fakultative Ausflüge
Vom Kunden gebuchte fakultative Ausflüge und Leistungen, die von örtlichen Anbietern oder anderen Dritten erbracht werden, sind vollständig unabhängig von Bike & Hike S.r.l. und weder Teil der Produkte oder Leistungen, die Bike & Hike S.r.l. Ihnen verkauft, noch Teil dieser Geschäftsbedingungen. Ihr Vertrag über solche Leistungen kommt mit dem Veranstalter oder Anbieter der jeweiligen Leistung zustande und unterliegt dessen Geschäftsbedingungen, die Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen enthalten können. Bike & Hike S.r.l. übernimmt keinerlei Haftung für solche fakultativen Ausflüge oder für Handlungen oder Unterlassungen des Veranstalters oder Anbieters, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder anderer mit dem fakultativen Ausflug verbundener Personen.
Pflichthinweis
Gemäß Art. 16 des Gesetzes Nr. 269 vom 3.10.1998 bestraft das italienische Recht Straftaten im Zusammenhang mit Kinderprostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsstrafe, auch wenn sie im Ausland begangen werden.
Pflichtangaben nach „Gesetz 2027/1997“
Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft und der Staaten, die dem Übereinkommen von Montreal von 1999 beigetreten sind, unterliegen folgenden Haftungsregeln:
- Für Schäden bei Tod, Verwundung oder sonstiger Körperverletzung eines Fluggastes gibt es keine finanzielle Haftungsobergrenze des Luftfahrtunternehmens.
- Bei Schäden über 100.000 SZR (Sonderziehungsrechte, entspricht etwa 120.000 Euro) kann das Luftfahrtunternehmen einen Schadensersatzanspruch nur bestreiten, wenn es nachweisen kann, dass ihm der Schaden nicht zuzurechnen ist.
- Bei der Abfertigung kann gegen Zahlung eines entsprechenden Zuschlags eine besondere Wertangabe für das Gepäck abgegeben oder eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
- Luftfahrtunternehmen aus Ländern, die dem Übereinkommen von Montreal nicht beigetreten sind, können andere als die oben genannten Haftungsregeln anwenden.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen zur Haftung der mit dem Reiseveranstalter zusammenarbeitenden Luftfahrtunternehmen ist auf Anfrage in unseren Büros erhältlich.
Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Fluggast richtet sich in jedem Fall nach dem italienischen Verbrauchergesetzbuch und den in diesem Online-Katalog veröffentlichten Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Angaben nach „Gesetz 2111/2005“
Der Name des Luftfahrtunternehmens, das Ihren Flug bzw. Ihre Flüge durchführt, ist in der Buchungsbestätigung angegeben; etwaige Änderungen werden Ihnen gemäß der Verordnung 2111/2005 unverzüglich mitgeteilt.
Technisches Datenblatt
Dieses Programm wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 8 der Region Apulien vom 16.06.1996 „Testo unico delle leggi regionali in materia di turismo“ (Einheitstext der regionalen Tourismusgesetze) erstellt.
- Technische Organisation: BIKE & HIKE SRL – Sitz in San Vito dei Normanni, Via Annibale De Leo Nr. 19 – 72019 – Lizenz der Region Apulien Nr. 873 vom 06.11.2006.
- Gemäß Art. 99 des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 206/2005) hat BIKE & HIKE SRL bei UnipolSai Assicurazioni die Berufshaftpflichtversicherung Nr. 1/72076/319/189831229 bis zu einem Höchstbetrag von 2.066.000,00 € abgeschlossen.
- Garantiefonds für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz: IL SALVAGENTE, Police Nr. 2022/1-0571.
Stornogebühren
Artikel 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
| Mitteilung des Rücktritts | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 30 Tage vor der Abreise | 10 % des Preises |
| 29 bis 20 Tage vor der Abreise | 30 % des Preises |
| 19 bis 10 Tage vor der Abreise | 50 % des Preises |
| 9 bis 3 Tage vor der Abreise | 80 % des Preises |
| danach | 100 % des Preises |
| nach der Abreise | 100 % des Preises |
Gemeint sind Werktage, ausgenommen Samstage, Feiertage, der Abreisetag und der Tag, an dem der Rücktritt mitgeteilt wird.
Diese Bedingungen gelten nicht für Leistungen, für die im Angebot oder in der Bestätigung eine abweichende Stornoregelung mitgeteilt wird. Dies betrifft besondere Flugtickets (Sondertarife, Sofortkauf, Low Cost usw.), Leistungen für besondere Veranstaltungen oder Zeiträume, Messen, Luxusresorts usw.
Für bereits zuvor gebildete Gruppen werden die Stornogebühren im Angebot und/oder bei der Bestätigung der Reise festgelegt.
Bricht der Reisende einen bereits begonnenen Urlaub oder Aufenthalt ab, erfolgt keine Erstattung.
Zusätzliche Bedingung zur Ersetzung (Art. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Ergänzend zu Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Arten von Leistungen ein dritter Leistungserbringer die Namensänderung ablehnen kann, auch wenn sie innerhalb der unter Buchstabe a) desselben Artikels festgelegten Frist erfolgt. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht für eine etwaige Ablehnung durch dritte Leistungserbringer. Eine solche Ablehnung teilt der Reiseveranstalter den Beteiligten vor der Abreise unverzüglich mit. Bei Aktionen oder Angeboten zu Sondertarifen (z. B. Frühbucherrabatt) gehen diese bei einer Namensänderung nicht automatisch auf den neuen Kunden über.
Änderungen nach der Bestätigung
Vom Kunden nach der Bestätigung der Leistungen gewünschte Änderungen des Vertrags führen zu einer zusätzlichen Gebühr von 15 Euro für die Wiedereröffnung des Vorgangs zuzüglich 10 Euro je geänderter Leistung. Die Änderungsgebühren werden nur bei einer Änderung im Ablauf des Reiseplans berechnet.
Kontakt
Bike & Hike Srl – Sicily Biking Tours
Via Annibale De Leo, 19 – 72019 San Vito dei Normanni (BR), Italien
USt-IdNr. IT 02475020745 – Lizenz der Region Apulien Nr. 873 vom 06.11.2006
E-Mail: booking@bikeandhikeitalia.com
Tel.: +39 0831 172 1226 – Mobil: +39 391 116 7713