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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Bike & Hike SRL, Via Annibale De Leo 19, 72019 San Vito dei Normanni (BR), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Diese Übersetzung dient nur zur Information; bei Abweichungen gilt die italienische Fassung.
Zudem verfügt das Unternehmen Bike & Hike SRL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises, so kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Insolvenzschutz
Bike & Hike SRL verfügt über einen doppelten Insolvenzschutz: eine Insolvenzschutzversicherung bei UnipolSai Assicurazioni und den Garantiefonds IL SALVAGENTE. Die Reisenden können sich an diese Stellen wenden, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bike & Hike verweigert werden.
Insolvenzschutzversicherung UnipolSai
- UnipolSai Assicurazioni, Via Stalingrado, 45 – 40128 Bologna (Italien)
- Tel.: +39 051 5076111 – Fax: +39 051 375349
- PEC (zertifizierte E-Mail): unipolsaiassicurazioni@pec.unipol.it
Garantiefonds IL SALVAGENTE
- Fondo di Garanzia IL SALVAGENTE – Police Nr. 2022/1-0571
Text der Richtlinie
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: eur-lex.europa.eu – Richtlinie (EU) 2015/2302.
Die für Ihre Reise geltenden Einzelheiten (Buchung, Zahlungen, Ersatzperson, Rücktritt und Stornogebühren) finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kontakt
Bike & Hike Srl – Sicily Biking Tours
Via Annibale De Leo, 19 – 72019 San Vito dei Normanni (BR), Italien
USt-IdNr. IT 02475020745 – Lizenz der Region Apulien Nr. 873 vom 06.11.2006
E-Mail: booking@bikeandhikeitalia.com
Tel.: +39 0831 172 1226 – Mobil: +39 391 116 7713